Thesaurierungsbegünstigung für Ärzte und Unternehmer in Personengesellschaften
Veröffentlicht am Freitag, 23. Januar 2026Wie Sie Gewinne steuerlich effizient im Unternehmen halten und gezielt Vermögen aufbauen
Ein Radiologe in seinen 40er-Jahren, mitten im Berufsleben, führt gemeinsam mit mehreren Partnern eine erfolgreiche Praxis. Die Umsätze sind stabil, die Gewinne beachtlich – und der wirtschaftliche Erfolg bringt neue Fragen mit sich.
In einer unserer Gespräche stellte sich heraus: Der Mandant erzielt jährlich einen Gewinn von rund einer Million Euro, benötigt davon jedoch nur etwa die Hälfte, um seinen Lebensstandard, private Verpflichtungen und laufende Finanzierungen zu decken. Die andere Hälfte bleibt im Unternehmen – wird aber trotzdem voll versteuert.
Genau hier setzt ein oft übersehener steuerlicher Gestaltungsspielraum an: die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG.
Wenn Gewinne mehr leisten können
Viele Ärzte und Unternehmer in Personengesellschaften – Radiologen, Nephrologen, Orthopäden, Augenärzte, Labormediziner oder auch andere Fachrichtungen – stehen vor einer ähnlichen Situation: Ihre Praxis erwirtschaftet hohe Gewinne, von denen sie privat nur einen Teil benötigen.
Trotzdem wird das gesamte Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz – häufig über 40 % – versteuert. Das bedeutet: Es fließt Kapital ab, das weder privat konsumiert noch unternehmerisch investiert wird.
Dabei bietet der Gesetzgeber seit einigen Jahren eine Option, die bislang vielen kaum bekannt ist – und die im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024 sogar noch einmal verbessert wurde.
Was die Thesaurierungsbegünstigung erlaubt
§ 34a EStG ermöglicht es Gesellschaftern von unter anderem Personengesellschaften, Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, auf Antrag zu einem begünstigten Steuersatz zu versteuern. Statt mit dem regulären Einkommensteuersatz von bis zu 45 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer werden thesaurierte Gewinne mit rund 28,25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert.
Bei späterer Entnahme erfolgt eine Nachversteuerung von 25 % zzg. Soli und ggf. Kirchensteuer auf den begünstigten Betrag. Der zentrale Vorteil liegt in der zeitlichen Verschiebung der Steuerzahlung: Das Kapital verbleibt länger im Unternehmen, kann dort arbeiten und einen Zinseszinseffekt entfalten.
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024 wurde die Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung vereinfacht – insbesondere bei der Nachversteuerung und der Berechnung des begünstigten Betrags. Nun können auch die Entnahmen zur Zahlung der Einkommensteuer thesauriert werden Damit wird dieses Instrument künftig noch attraktiver für Praxisinhaber und Mitunternehmer.
Ein Praxisbeispiel aus der Beratung
Gemeinsam mit seinem Steuerberater und Juristen haben wir für den Radiologen die Wirkung dieser Begünstigung analysiert:
– Jahresgewinn: 1.000.000 €
– Privater Liquiditätsbedarf: 500.000 €
– Nicht benötigter Gewinn: 500.000 €
– Reguläre Steuerbelastung bei 45 % Satz: 225.000 €
– zzgl. Soli und KiSt (9 %): 12.375 € + 20.250 €
– Thesaurierte Besteuerung zzgl. Soli und KiSt (28,25 % zzgl. 5,5 % und 9 %): 161.731,25 €
– Jährlicher Liquiditätsvorteil: ca. 95.894 €
Über einen Zeitraum von 25 Jahren kann sich dieser Effekt – je nach Wiederanlage und Erträgen – auf einen Betrag im siebenstelligen Bereich summieren. Zwar wird bei späterer Entnahme nachversteuert, doch die zwischenzeitliche Steuerstundung sorgt für einen deutlichen Vermögensvorteil.
Um dies anzuwenden, ist eine solide Finanzplanung die Grundlage. Wenn thesauriert wird und doch ein plötzlicher Liquiditätsbedarf im Privatbereich auftritt, dann ist die absolute Steuerbelastung höher als ohne Begünstigung.
Wird die Thesaurierungsbegünstigung in wirtschaftlich starken Jahren genutzt, ist das Kapital zunächst steuerlich begünstigt im Unternehmen gebunden. Verschlechtert sich die Ertragslage später, kann dieses Geld jedoch nicht ohne Weiteres entnommen werden, ohne die Nachversteuerung auszulösen. In schwächeren Jahren kann genau diese fehlende Flexibilität zu erheblichen Liquiditätsengpässen und finanziellen Belastungen führen.
Vom Steuervorteil zur Vermögensstrategie
Die steuerliche Gestaltung ist jedoch nur ein Teil des Ganzen. In unserem Beispiel entschied sich der Radiologe, die durch die Begünstigung frei werdenden Mittel gezielt zu nutzen – für den Aufbau eines langfristigen, diversifizierten Anlageportfolios, das Rendite, Sicherheit und Liquidität miteinander verbindet. Dieser Mandant hat eine Finanzplanung mit uns erstellt, die ihm die Sicherheit gab, dass das Geld über Jahre zur Verfügung steht und keine plötzliche Entnahme bei möglicherweise noch fallenden Märkten und drohender Nachversteuerung nötig ist.
So wird aus einer steuerlichen Optimierung eine strategische Vermögensplanung: Der steuerliche Vorteil dient als Katalysator für eine strukturierte Finanzarchitektur, die auf persönliche Ziele und Lebensentwürfe abgestimmt ist.
Zudem muss diese Entscheidung im Unternehmen mit den weiteren Partnern besprochen werden. Die Thesaurierung ist eine persönliche individuelle Entscheidung eines jeden Partners, allerdings fallen die Erträge in der Gesellschaft an und stehen damit grundsätzlich jedem Partner nach Beteiligungshöhe zu. Das sollte im Vorfeld geklärt werden
Erfolgreiche Umsetzung – nur im Zusammenspiel
Für die erfolgreiche Nutzung der Thesaurierungsbegünstigung ist die enge Abstimmung mit dem Steuerberater entscheidend. Nur er kann die individuelle steuerliche Ausgangslage, die Gewinnermittlung und die Folgen einer Thesaurierung korrekt bewerten. Ebenso wichtig ist die juristische Begleitung, um sicherzustellen, dass alle gesellschaftsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Darüber hinaus erfordert diese Strategie ein hohes Maß an Disziplin: Die nicht entnommenen Gewinne müssen tatsächlich im Unternehmen verbleiben. Nur dann entfaltet sich der langfristige Vorteil – und nur dann kann die Steuerstundung zu einem realen Vermögenszuwachs führen.
Wir empfehlen ein regelmäßiges Monitoring: Die wirtschaftliche Entwicklung, persönliche Ziele und steuerliche Rahmenbedingungen ändern sich. Nur durch kontinuierliche Überprüfung bleibt die Strategie wirksam und stabil.
Ganzheitliche Planung statt isolierter Entscheidung
Steuern, Liquidität und Lebensplanung sind untrennbar miteinander verbunden. Eine isolierte steuerliche Maßnahme mag kurzfristig wirken, entfaltet ihren vollen Nutzen jedoch erst, wenn sie in eine ganzheitliche Finanz- und Lebensstrategie eingebettet ist.
Wir beziehen daher die bestehenden Steuerberater und Juristen unserer Mandanten eng mit ein – denn nur im Zusammenspiel entsteht eine langfristig tragfähige, wirtschaftlich und menschlich stimmige Lösung.
Unabhängig, honorarbasiert, auf Mandantenseite
Wir arbeiten ausschließlich auf Honorarbasis – frei von Provisionen, Produktinteressen oder Vertriebszielen. Dadurch sind wir in der Lage, unsere Mandanten unabhängig und objektiv zu beraten. Unser Ziel ist nicht der Produktverkauf, sondern die Entwicklung einer maßgeschneiderten, belastbaren Finanzarchitektur, die Freiheit, Sicherheit und Klarheit vereint.
Freiheit durch Struktur
Der Radiologe aus unserem Beispiel hat sich entschieden, den steuerlichen Gestaltungsspielraum konsequent zu nutzen. Er weiß, dass sein Vermögen heute sinnvoll strukturiert ist – steuerlich optimiert, planvoll investiert und flexibel genug, um auf Veränderungen zu reagieren.
Genau das ist unser Anspruch: Die finanzielle Grundlage für ein Leben zu schaffen, das Freiheit, Verantwortung und Weitblick verbindet.
Hinweis: Die dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche Auswirkungen hängen stets von den individuellen Verhältnissen ab. Für eine verbindliche Beurteilung und konkrete Gestaltung empfehlen wir, Ihren persönlichen Steuerberater oder eine entsprechend qualifizierte Fachperson einzubeziehen.